Jahresinformation 2019

Liebe Fischerinnen und Fischer,

die Mitgliederversammlung am 25.01.2019 im Postkellersaal war mit 81 Erwachsenen und 2 Jugendlichen mäßig besucht.

1. Vorsitzender Reiner Wolfrath zog Bilanz über das abgelaufene Vereinsjahr. Zu den herausragenden Ereignissen im Berichtszeitraum zählte der 1. Vorsitzende das Kinderbürgerfest, das Wallerfischen und das Fischerfest an der vereinseigenen Kiesgrube in Pressath. Zum negativen Ereignis das Zandersterben im Röthenbacher Hammerweiher, bei dem durch den unermüdlichen Einsatz einiger Mitglieder im Zusammenwirken mit dem THW Weiden das Schlimmste verhindert werden konnte,

Dank zollte er allen Mitgliedern der Vorstandschaft und des Ausschusses, der Jugendleitung, den Fischereiaufsehern, den Gewässerwarten und allen aktiven Helfern des Vereins.

In Anerkennung ihrer erworbenen Verdienste um den Verein wurde die Sportkameraden Hans Lenuweit und Michael Schiffl mit der silbernen Ehrennadel ausgezeichnet.

Die Ehrennadel in Silber für 25jährige Vereinszugehörigkeit wurde an die Sportkameraden Fleißner Ferdinand, Häffner Peter, Hofmann Stefan, Jäschke Bernhard, Keck Erhard, Kneidl Hannes, Lindner Rainer, Schumacher Klaus, Stieber Wolfgang, Weber Harald und Westermann Reinhold verliehen.

Gebühren und Beiträge bleiben für das Jahr 2019 unverändert:

Herren

Damen

Jugendl.

Aufnahmegebühr

150 €

75 €

75€

Jahresbeitrag

45 €

45 €

22,50 €

Jahreserlaubnisschein

(nur für Mitglieder)

180 €

90 €

90 €

Tageskarte

10 € 

10 € 

 10 €

Wochenkarte 

50 € 

50 € 

 50 €

Monatskarte

80 € 

80 € 

 80 €

Arbeitsentgelt¹

50 € 

 -

Fahrerlaubnis/Parkkarte²

10 € 

10 € 

 10 €


¹ Befreiung vom Arbeitsentgelt bei nachweislicher Schwerbehinderung ab 50 % oder bereits vollendetem 70. Lebensjahr

² für Hammerweiher Röthenbach, den Mähdweiher und die Kiesgruben in Etzenricht. Zur Beachtung: Änderungen dürfen in der Fahrerlaubnis/Parkkarte nicht selbständig eingetragen werden!

  • Die Säumnisgebühr in Höhe von 20,00 Euro wird 2019 beibehalten, falls die Fangliste nicht bis 31.05. des Folgejahres abgegeben wird. Diese Gebühr wird mit dem darauffolgenden Mitgliedsbeitrag eingezogen.
  • Wer auf der Fangliste das Vereinssiegel mit der Erlaubsisscheinnummer entfernt, wird künftig mit einem Bußgeld belegt.

WICHTIG!

Der Förderbescheid bezüglich des Zandersterbens ist eingegangen. Der SAB bekommt einen Zuschuss in Höhe von 4500.- Euro, welcher allerdings mit strengen Auflagen belegt ist. U.a.:
Im Röthenbacher Hammerweiher ist der Zander 2019 ganzjährig  gesperrt. Wird beim Hecht- oder Wallerangeln ein Zander gefangen, so ist dieser, sofern er nicht mehr lebensfähig ist, unter Anrechnung auf das tägliche Fangkontingent zu entnehmen und in die Fangliste mit Hinweis einzutragen.

Besatzmaßnahmen:

Wildkarpfen

---

Grasfisch

---

K3

108,5 Ztr. Zander Z1 1500 Stck.

Schleien S3

10,0 Ztr.

Zander Z2

821 Stck.
Hechte 300 Stck. Zander Z3 105 kg.
Giebel 10 Ztr. Futterfische ---

 

Artenhilfsprogramm:

Wildkarpfen 400 Stck. Nasen 4000 Stck.
Barben 3000 Stck.

Schleien

800 Stck.

 

Veranstaltungen, Termine 2019: 

01.05.2019

Anangeln Gewässersperre!!!

02.06.2019

Königsfischen Gewässersperre!!!

16.06.2019

Fischerfest Gewässersperre!!!

05.07.2019 -

07.07.2019

Offenes Wallerfischen am Röthenbacher Hammerweiher

03.10.2019

Abangeln Gewässersperre!!!

 

Das Führen der Fangliste wird durch die Fischeraufseher verstärkt kontrolliert. Ab Januar 2019 gilt ein neu überarbeiteter Bußgeldkatalog. Dieser wird auch mit den Jahreserlaubnisscheinen ausgegeben.


Die Monatsversammlungen finden wie bisher am letzten Freitag im Monat statt.
Die Monatsversammlungen Juni, Juli, August und Dezember entfallen.

An den Versammlungstagen sind die Vereinsgewässer ab 19.00 Uhr und bei Vereinsveranstaltungen ganztägig gesperrt. Abweichungen siehe Ausschreibungen.

Die Termine der Fischerjugend werden von der Jugendleitung gesondert mitgeteilt.

Mitglieder, die ihre Arbeitsstunden ableisten wollen, melden sich bitte rechtzeitig beim Obmann der Gewässerwarte Anton Bauer (Tel. 0151 / 268 748 39 ) oder in einer der Monatsversammlungen.

Für die Angelsaison 2019 wünsche ich Ihnen viel Freude und Erholung an unseren Vereinsgewässern, bitte um weitere tatkräftige Mitarbeit und zahlreichen Besuch unserer Versammlungen und Veranstaltungen.

Es grüßt mit einem kräftigen Petri Heil

gez.
Reiner Wolfrath
1. Vorsitzender SAB Weiden e.V.


Hinweise:
Das Campen, Grillen (auch Gasgrill od. Kocher) und das Betreiben einer offenen Feuerstelle am Röthenbacher Weiher und den Kiesgruben in Etzenricht ist verboten und wird mit Geldbußen geahndet.
An allen anderen Gewässern ist das Betreiben von Feuerstellen am Boden verboten.
Eine weitere Unsitte ist das Schuppen und Ausnehmen der gefangenen Fische am Gewässer und ist ebenfalls mit Geldbußen bedroht.

Halten sie bitte die Gewässer sauber und nehmen sie ihren Abfall/Müll wieder mit nach Hause.

Die Beitragsmarke 2019 ist dem Jahresrundschreiben angeheftet. Mitglieder die den Beitrag noch nicht bezahlt haben erhalten die Beitragsmarke nach Zahlung.
Änderungen Ihrer Adresse oder Bankverbindung bitten wir mitzuteilen.

!!!Änderungen Ihrer Adresse oder Bankverbindung bitten wir unbedingt mitzuteilen. Durch die neue Datenschutzverordnung hat der SAB keine Möglichkeit mehr die Daten zu beschaffen. !!!

Zustimmungserklärung für Mitglieder

Ich willige ein, dass der Verein

Sportanglerbund Weiden i.d.Opf. e.V.

als verantwortliche Stelle, die in der Beitrittserklärung erhobenen personenbezogenen Daten, wie Namen, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E- Mail-Adresse, Telefonnummer, Funktion im Verein und Bankverbindung ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzuges und der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein verarbeitet und genutzt werden. Eine Übermittlung von Daten an Kreis- Bezirks- und/ oder Landesverbände findet nur im Rahmen der in der Satzung festgelegten Zwecke statt. Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zwecke der Organisation. Eine Datenübermittlung an Dritte findet nicht statt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes/ Datenschutzgrundverordnung das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem hat das Mitglied, im Falle von fehlerhaften Daten, ein Korrekturrecht.
Der Nutzung von Bildern meiner Person zur Veröffentlichung im Internet, Fachzeitschriften oder sonstigen Fachpublikationen durch den Verein/ Verband stimme ich zu.

Widerrufsrecht

Falls dieser Zustimmung nicht schriftlich widersprochen wird, gilt sie als angenommen, kann aber jederzeit für die Zukunft schriftlich widerrufen werden. Die Kontaktdaten hierzu entnehmen Sie bitte hier.