Erlaubnisschein

Für alle Gewässer in Bayern ist, um darin angeln zu dürfen, die Erlaubnis des jeweiligen Fischereiberechtigten erforderlich. Vielfach sind die Fischereirechte von Vereinen gepachtet. Wer Angeln will, sollte sich deshalb um die Mitgliedschaft in einem Verein bemühen.

Wer nur gelegentlich oder im Urlaub angeln möchte, kann Tageserlaubnisscheine an unseren Ausgabestellen erhalten. Informationen hierzu finden Sie auf unsere Seite Anlaufstellen.