Jugendliche

Für Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren gibt es den Jugendfischereischein für dessen Erteilung ebenfalls die Gemeinde des Wohnsitzes zuständig ist. Um diesen zu erhalten ist keine Prüfung erforderlich. Inhaber eines Jugendfischereischeins dürfen jedoch nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers (unter dessen Aufsicht) angeln.