Angler werden
Wer der Fischwaid nachgehen will, kann nicht einfach seine Angel an einem Gewässer auswerfen.
Man braucht dazu in Bayern
- einen gültigen staatlichen Fischereischein und die
- Erlaubnis des jeweiligen Fischereiberechtigten.
das heißt im Klartext:
- Ohne Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung keine Fischerprüfung
- Ohne Fischerprüfung kein Fischereischein (Ausnahme Jugendfischereischein)
- Ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein / Angelkarte
- Ohne Fischereierlaubnisschein kein legales Angeln