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Sonstiges

Die Ausgabe der Fischereierlaubnisscheine 2024 und der Parkkarten erfolgt am Postkeller 
- am Ende der Monatsversammlungen am Postkeller

Vorzulegen, bzw. abzugeben sind:
- der gültige Fischereischein
- die vollständig ausgefüllte Fangliste 2023, 
  (auch Gewicht und Länge der Fische (Vor- und Rückseite))
- der Schwerbehindertenausweis bei Entfall  des Arbeitsentgelts