Fischereischein

Generell kann für Kinder ab dem 10. Geburtstag der Jugendfischereischein bei der jeweiligen Gemeinde, bzw. Rathaus ausgestellt werden. Um diesen zu erhalten ist keine Prüfung erforderlich. Mit diesem Jugendfischereischein können die Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen Anglers (dieser muss einen gültigen Fischereischein besitzen) und unter dessen Aufsicht dem Angelsport nachgehen.

Ab dem 12. Geburtstag kann die Prüfung zum Erwerb des "großen" Fischereischeins abgelegt werden. Allerdings wird der Fischereischein erst mit dem Erreichen des 14. Geburtstages von den Behörden ausgestellt, d. h. auch mit erfolgreich abgelegter Fischerprüfung dürfen Kinder von 12 - 14 Jahren nur in Begleitung Erwachsener Angler den Angelsport ausüben.

Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr und unter Vorlage des Prüfungszeugnisses erteilt die Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes den Fischereischein. Die Gebühr hierfür beträgt € 35,-. Die zu leistende Fischereiabgabe kann wahlweise für 5 Jahre (€ 40,-) oder auf Dauer (Lebenszeit) entrichtet werden. Als Einmalzahlung ist sie nach dem Lebensalter gestaffelt und liegt zwischen €300,- und € 32,-. Ab 68 Jahre wird keine Abgabe mehr erhoben. Damit sind die Jungangler berechtigt alleine der Fischwaid nachzugehen.

Jungangler die keine Prüfung abgelegt haben und damit auch keinen gültigen Fischereischein erwerben können, jedoch einen gültigen Jugendfischereischein haben, können bis zum Erreichen des 18. Geburtstags weiterhin ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen Fischereischeininhabers zum Angeln gehen.