Angelbedingungen 2024

(Gültig für Jahreskarte)

Erlaubt sind 2 Ruten mit Einzelsystem. 

Neben den gesetzlichen Bestimmungen sind Schonmaße und Fangbegrenzungen (je Angeltag) für folgende Arten zu beachten: 

2 Karpfen (ab 35 cm, Wild- und Schuppenkarpfen ab 45 cm, Gras- und Silberkarpfen ab 60 cm), 2 Schleien (ab 28 cm), 1 Hecht (ab 55 cm) oder 1 Zander (ab 50 cm), 2 Salmoniden, 5 Weißfische sowie 10 Köderfische bis 15 cm. Aal ab 50 cm, Nasen und Barben sind ganzjährig geschont. 

Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind schonendst zurückzu-setzen. Entnommene Fische sind sofort in die Fangliste einzutragen. Diese ist sorgfältig zu führen und abzugeben. Ein Austausch von gehälterten Fischen ist nicht erlaubt. 

Je Angeltag ist max. 1 kg / 1 l Anfütterungs- / inkl. Ködermaterial erlaubt

Verboten ist: Angeln vom Boot aus, Eisfischen, Verwendung von Ködersenken, lebender Köderfisch. Hunde- und Katzenfutter sowie Mais dürfen als Köder- und Anfütterungsmaterial nicht verwendet und am Angelplatz nicht mitgeführt werden. Eine Nichtbeachtung dieser Beschränkung hat den sofortigen Entzug der Angelerlaubnis und den Ausschluss aus dem Verein zur Folge.

Hecht- und Zandersperre 01.01. mit 01.06.

Während der Sperrzeiten sind Spinnfischköder, Schleppangel, Köderfische und Fischfetzen nicht erlaubt. Hechte unterliegen in der Haidenaab von Troschelhammer bis Brücke Pechhof keiner Fangbeschränkung nach Zeit, Maß und Stückzahl. Waller, Zwergwelse und Signalkrebse sind aus allen Gewässern zu entnehmen. 

Gewässersperren:

  • An den Versammlungstagen (22.03./26.04./31.05./27.09./25.10.) ab 18:00 Uhr
  • Alle Gewässer ganztägig bei Vereinsveranstaltungen (01.05., 02.06., 16.06., 03.10.) 
  • Vom 24.04. mit 08.05. und vom 26.09. mit 10.10. die Haidenaab von Brücke Troschelhammer bis Brücke Pechhof. 
  • Vom 09.06. mit 23.06. der Flutkanal. 
  • Ab 04.10. die vereinseigenen Kiesgruben in Dießfurt und Pressath, der Hammerweiher in Dießfurt, sowie die untere und kleine Kiesgrube in Etzenricht auf Friedfisch! 

Zum Befahren der Wege und Abstellen der Fahrzeuge am Röthenbacher Hammerweiher, Mähdweiher und an den Kiesgruben in Etzenricht ist die Fahrerlaubnis im Auto sichtbar auszulegen. Parkzonen beachten! Das Grillen, Zelten oder Betreiben einer offenen Feuerstelle ist an diesen Gewässern nicht erlaubt. An allen Gewässern ist das Betreiben von Feuerstellen am Boden verboten! Bahngleise dürfen nicht betreten werden. Das Angeln erfolgt auf eigene Gefahr. Für verursachte Schäden haftet der Angler selbst. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

Sportanglerbund Weiden e.V. 

gez. Reiner Wolfrath  1. Vorsitzender SAB Weiden e.V.